Bahn- und Betriebsordnung
Die Bahnordnung soll den Reitern die Möglichkeit geben, in der Reithalle und auf dem Außenplatz ohne gegenseitige Behinderung zu üben und zu trainieren. (entsprechend Richtlinien der FN/Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V.).
• Vor dem Betreten der Reithalle oder der Bahn ist generell (ob mit oder ohne Pferd)
„Tür frei“ zu rufen. Erst nach der Bestätigung „ist frei“, darf die Halle betreten werden.
• Das Betreten und Verlassen der Bahn erfolgt stets zu Fuß. Der Reiter führt sein Pferd auf direktem Wege zur Mitte eines Zirkels oder auf der Mittellinie. Beim Benutzen der Aufstiegshilfe ist auf die anderen in der Bahn befindlichen Reiter Rücksicht zu nehmen.
• Hufe sind zwingend beim Verlassen der Reitbahn/Außenplatz/Longierzirkel auszukratzen !
• Von anderen Pferden ist immer ein ausreichender Sicherheitsabstand nach vorne und auch ein Zwischenraum zur Seite ( ca. 2,50 m ) zu halten
• Schrittreitende oder pausierende Reiter lassen trabenden oder galoppierenden Reitern den Hufschlag frei (Arbeitslinien). Dazu weichen sie auf den dritten, mindestens aber auf den zweiten Hufschlag aus. Trab reitende Reiter müssen galoppierenden Reitern ebenso wie Schritt reitende und pausierende Reiter die Arbeitslinien frei halten. Gehalten wird ebenfalls nur
auf dem zweiten oder dritten Hufschlag, wenn sich mehrere Pferde gleichzeitig in der Reitbahn befinden.
• Reiter auf dem Zirkel geben Reitern auf dem 1. Hufschlag das Vorrecht; „Ganze Bahn“ geht vor „Zirkel“.
• Wird gleichzeitig auf beiden Händen geritten, ist rechts auszuweichen. Den auf der linken Hand befindlichen Reitern gehört der Hufschlag.
• Springen ist im Rahmen von festen Springstunden möglich. Das selbständige Aufbauen von Hindernissen in der Halle ist nur möglich, falls die Halle nicht von weiteren Reitern genutzt wird. Die Sprünge in der Halle sind wieder abzubauen.
• Im Reitunterricht besteht grundsätzlich Helmpflicht.
• Der Betriebsinhaber übernimmt keine Aufsichtspflicht für Minderjährige.
• Das Longieren ist dem Reiten untergeordnet. Longieren hat (bei entsprechender Witterung) vorrangig auf dem dafür erstellten Longierzirkel im Freien zu erfolgen.
• Das Hindernismaterial ist nach Gebrauch ordnungsgemäß zu hinterlassen, d.h. die Stangen dürfen nicht auf dem Boden liegen. Außerdem müssen die entstandenen Löcher auf dem Belag an den Sprüngen nach Benutzung wieder beseitigt werden.
• Longieren am Stallhalfter ist nicht erlaubt, wenn sich andere Pferde/Reiter in der Bahn befinden. Gleiches gilt für das Wälzen lassen am Stallhalfter. Befinden sich 3 oder mehr Reiter in der Halle, ist das Longieren nur mit Einverständnis aller in der Halle befindlichen Reiter erlaubt. Das Longieren von 2 Pferden auf beiden Zirkel ist nicht erlaubt, wenn jemand in der Halle reitet.
Befindet sich der Longenführer zuerst in der Bahn und die Reiter kommen später hinzu, so darf der Longenführer seine Arbeitseinheit wie geplant beenden, die Reiter haben Rücksicht zu nehmen.
• Das Laufen lassen der Pferde ist dem Reiten untergeordnet. Nach dem Laufen lassen sind entstandene Löcher sofort nach Benutzung der Halle zu beseitigen (Rechen stehen jeweils am Eingang).
• Schäden dadurch, dass die Pferde am Holz der Bande nagen, sind zu unterlassen. Etwaige Schäden an der Bahn sind vom Pferdebesitzer zu tragen. Das Laufen lassen der Pferde muss unter Aufsicht einer Person stattfinden und erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betriebsinhaber übernimmt keine Haftung.
• Laufenlassen und Longieren auf dem Außenplatz sind untersagt.
• Minderjährige dürfen den Außenplatz zum Springen nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und in Anwesenheit eines Erwachsenen benutzen.
• Nach Verlassen der Halle/Außenplatz oder Longierzirkel sind die Pferdeäpfel zu beseitigen.
• Longierzirkel und Außenplatz dürfen nicht als „Paddock“ verwendet werden.
• Flutbelichtung auf dem Reitplatz darf nur erfolgen, wenn die Halle durch Reitunterricht belegt ist. Der letzte Reiter macht nach dem Reiten das Licht in der Halle aus.
• Das Rauchen ist in der Halle, im Vorraum und in den Stallungen nicht gestattet.
• Das Mitbringen von Hunden auf die Reitanlage ist nicht erlaubt.
Schönhardt, im Oktober 2009 Familie A. Bernhard